Offizielle Anerkennung der Akupunktur

 

Akupunktur ist für Ärzte eine von der Ärztekammer anerkannte und qualitätsgesicherte Methode, der Mindeststandard ist in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer definiert.

Von den 51 Zusatzqualifikationen sind nach Anzahl die ersten 10 aufgeführt:

(bei der Ärztekammer registrierte Ärzte, Statistik gbe-bund.de 2013)

 

1. Notfallmedizin 30.711

2. Manuelle Medizin 19.575

3. Psychotherapie 18.056

4. Sportmedizin 17.903

5. Naturheilverfahren 15.744

6. Akupunktur 13.245

7. Sozialmedizin 8.557

8. Betriebsmedizin 7.828

9. Homöopathie 6.933

10. Physikalische und Balneologische Medizin 6.761

. . .

 

Um eine Vorstellung von der Verbreitung der Naturheilverfahren und Akupunktur in der Ärzteschaft zu erhalten, bietet sich der Vergleich mit der Anzahl in Facharztgruppen:

 

15.744 Ärzte mit Naturheilverfahren           19.400 Ärzte für Kinderheilkunde

13.245 Ärzte mit Akupunktur                           7.969 Ärzte für Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen

                                                                                5.981 Ärzte für Neurologie

 

 

Akupunktur ist Bestandteil der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ.

Akupunktur ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen mit zwei Indikationen.

 

 

 

PKV-Basistraf

 

Ergänzung zu den Abrechnungsempfehlungen in Ärztliche Akupunktur auf Seite 156 und 283

    

Der Basistarif der privaten Krankenversicherungen ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Seit dem 01.01.2009 müssen alle Privatversicherungen diesen zu identischen Bedingungen anbieten und abrechnen.

  

Der Basistarif der PKV geht mit dem Leitungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen konform. Demnach wird die Akupunktur nach den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen erstattet:

  

-  chronische Schmerzen der LWS bzw. bei Gonarthrose

-  15 Akupunkturen in Serie, frühestens nach 12 Monaten wird eine 

    erneute Akupunktur erstattet

-  Analogberechnungen sind nicht zulässig

-  1,2facher Satz der GOÄ für Ziffer 269 =13,99 € bzw.

    Ziffer 269a = 24,48 €

-  Akupunktur durch einen kassenzugelassenen Akupunktur-Arzt

    (Zulassung ist der PKV nachzuweisen)

  

Eine Kostenzusage der chinesischen Pharmakotherapie erfolgt nicht, da auch hier die Vorgaben in Verbindung mit den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses greifen.

 

Leistungen, die über die Kostenzusage hinausgehen, sind als Selbstzahlerleistungen zu handhaben. Der Patient ist entsprechend aufzuklären und ein Behandlungsvertrag abzuschließen – der Vertrag kann hier unter Downloads heruntergeladen werden.